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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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eplus │ Handelsgesellschaft m.b.H.
1. Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller von uns abgeschlossenen Verträge. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners aus. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Unsere Angebote, insbesondere auch jene auf unserer Homepage, sind freibleibende Informationen und verstehen sich als Einladung zur Offertlegung. Bestellungen und deren Abänderung sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt werden. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Nicht bestätigte Bestellungen gelten als nicht angenommen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, Produktänderungen im Design oder im technischen Bereich, die sich aufgrund fortschreitender Entwicklung ergeben, ohne Vorankündigung durchzuführen.
4. Ihre angegebenen Daten werden automationsunterstützt zur Bestellabwicklung und für Marketingzwecke - bei Angabe von E-Mail und Mobil auch in Form von elektronischer Post (E-Mail, SMS) - der eplus Handelsgesellschaft m.b.H. und von Unternehmen unserer Unternehmungsgruppe genutzt. Ansonsten werden Ihre Daten ausschließlich mit uns verbundenen Unternehmen, die für Gewerbetreibende Produkte anbieten, zur Verfügung gestellt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder unsere Angebote in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, bitten wir Sie um diesbezügliche Mitteilung.
5. Wir behalten uns die Vornahme und Fakturierung von Teillieferungen vor.
6. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Erhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in Euro spesenfrei zu leisten. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Ansprüche zurückzubehalten oder mit behaupteten Gegenforderungen gegen unsere Forderung aufzurechnen.
7. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (ungesicherte Kapitalteile vor gesicherten, ältere Kapitalteile vor jüngeren) angerechnet.
8. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von sämtlichen Rechtsgeschäften ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder weitere Lieferungen von Vorauszahlung abhängig zu machen.
9. Allfällige Rabatte, Boni oder Skonti werden unter der Bedingung des vollständigen pünktlichen Zahlungseinganges eingeräumt.
10. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu be- oder verarbeiten oder mit anderen Waren zu vereinigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder treten begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, so hat der Käufer die Vorbehaltsware auf unser Verlangen herauszugeben; in diesem Verlangen der Herausgabe liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Transportschäden und Mengendifferenzen hat der Käufer bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche bei Übernahme der Ware dem Transporteur und unverzüglich schriftlich der eplus Handelsgesellschaft m.b.H. anzuzeigen. Allfällige Qualitätsmängel der von uns gelieferten Ware müssen uns bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche binnen 8 Tagen nach Ablieferung und vor einer allfälligen Verarbeitung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden. Falls wir eine Mängelrüge des Käufers vorbehaltlos bearbeiten, z.B. die angeblich mangelhafte Ware untersuchen oder Verhandlungen mit dem Käufer über behauptete Gewährleistungsansprüche führen, bedeutet dies keinerlei Verzicht auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.
12. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall leisten wir ausschließlich Gewähr für die Freiheit von Rechtsmängeln und für die Eigenschaften der Ware gemäß den jeweiligen Angaben des Herstellers. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck, ist ausgeschlossen. Allfällige Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen. Soweit Gewährleistungsansprüche bestehen, können wir nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vornehmen oder eine Gutschrift erteilen. Rückgriffsansprüche gemäß § 933 b ABGB sind ausgeschlossen.
13. Soweit gemäß den vorstehenden Bestimmungen Gewährleistungsansprüche nicht oder nicht mehr bestehen, sind auch allfällige Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
14. Das Recht des Käufers, eine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums zu begehren, ist ausgeschlossen.
15. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstigem Ausschluss binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen und sind auf die Höhe des Wertes jener Lieferung, mit der sie im Zusammenhang stehen, beschränkt. Für technische Beratung oder deren Unterlassung bei der Verarbeitung der Ware übernehmen wir keinerlei Haftung.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wr. Neustadt.
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